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Sperrfrist bis zum Beginn der Rede Es gilt das gesprochene Wort!

Vortrag

des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Herr Dr. Willfried Penner

- Informationszentrum des Verteidigungsministeriums der Republik Bulgarien -
- Militärakademie -

Sofia
März 2005

Thema:
Rechtswahrer, Kummerkasten, parlamentarischer Kontrolleur: Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages – Bilanz und Perspektiven –

mit vielen beredten Worten haben Parlamentarier, Wissenschaftler, Autoren in den über 40 Jahren seit Bestehen der Institution Wehrbeauftragter versucht zu beschreiben, was Funktion, Aufgabe und Bedeutung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages ausmachen. "Als stoßdämpfendes Kugelglied, eingefügt zwischen Bundeswehr und Parlament, um sie in einer elastischeren und besseren Weise sowohl zu verbinden als auch in gewisser Weise voneinander zu trennen", beschrieb seinerzeit ein hochrangiges SPD-Mitglied (Abg. Arndt) die Institution.
Das "soziale und gesellschaftliche Gewissen der Bundeswehr" sah ein anderer Abgeordneter (Abg. Klepsch (CDU/CSU)) in dem Amt des Wehrbeauftragten und mit einem "Thermometer zur laufenden Kontrolle der geistigen Verfassung der Armee" wurde die Institution in einem Fachaufsatz verglichen.
Wenden wir uns den Inhalten dieser Bilder zu.

46 Jahre sind seit der Wahl des ersten Wehrbeauftragten (Helmuth von Grolman) vergangen – und nach Ablauf einer solchen Zeitspanne kann gesagt werden, dass die Institution ihren festen Platz im Verfassungsleben Deutschlands hat.
Sie hat geholfen
- in den Anfangsjahren der Bundeswehr als es galt, den Grundsätzen der Inneren Führung in den Streitkräften Geltung zu verschaffen und die Bundeswehr in der Gesellschaft zu verankern, sie hat geholfen
- in den Jahren der Blockkonfrontation als es galt, die Einbeziehung der Bundeswehr ins westliche Bündnis zu sichern und sozialen Belangen der Soldaten Gehör zu verschaffen, sie hat geholfen
- im Rahmen der Wiedervereinigung als es galt, die beiden deutschen Armeen zusammenzuführen,
und sie bewährt sich bis heute in der Begleitung der Bundeswehr auf dem Weg zu einer Einsatzarmee in die speziellen Einsätze hinein. Dabei war die Einführung der Institution des Wehrbeauftragten in den 50er Jahren alles andere als selbstverständlich. Deshalb will ich an einige geschichtliche Rahmenbedingungen erinnern, die bis heute fortwirken.

Ich erwähne die totale auch militärische Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg, ich erwähne die danach von den Alliierten, besonders von den USA, durchgesetzte Entmilitarisierung Deutschlands, ich erwähne die Abkehr der Deutschen selbst, insbesondere der Kriegsteilnehmer, vom Militärischen überhaupt hin zu einem durch und durch zivilen Deutschland und ich erwähne - in jähem Bruch dazu - die Wiederbewaffnung in den 50er Jahren, die die sicherheitspolitische Gesamtlage auf die Tagesordnung setzte. Mit anderen Worten: die westliche Welt – allen voran die USA –, die vorher konsequent die Umerziehung Deutschlands weg von der Vergötzung des Militärischen betrieben hatte, verlangte in Abkehr von dieser Politik einen verteidigungspolitischen Beitrag der jungen Bundesrepublik. Übrigens verhielt sich auch die östliche Siegermacht Sowjetunion gegenüber dem von ihr dominierten östlichen Teil Deutschlands ähnlich. Die gesellschaftliche und politische Debatte zu diesem Thema war heftig, ja erbittert. Die Empörung eines Teils der Kriegsgeneration organisierte sich in der „Ohne-mich“-Bewegung.

Die seinerzeit immer wieder gehörte Behauptung, der Wehrbeitrag sei eigentlich verfassungswidrig, diente allein dem Zweck, dieses Thema politisch von der Tagesordnung zu fegen. Hohe Offiziere der ehemaligen Wehrmacht wollten mit Widerstandskämpfern des 20. Juli 1944 nichts zu tun haben; im Gegenteil, General a.D. Manteuffel bekannte sich dazu, nicht zum Kreis des 20. Juli gehört und – wie er stolz betonte – seinen Eid gehalten zu haben. Andere Generäle (Blumentritt und Guderian) forderten sogar, für die künftigen Streitkräfte nur solche Bewerber aus der alten Wehrmacht zu berücksichtigen, die gewillt seien, ihren Fahneneid zu halten. Aber es gab auch andere. Wolf Graf Baudissin, im Dritten Reich Offizier im Generalstab des Afrikakorps, wurde Leiter des Referates "Innere Führung" in dem sich bildenden Verteidigungsministerium und zum Vater des Konzeptes "Innere Führung" mit dem Leitbild des "Staatsbürgers in Uniform". Ulrich de Maizière, in der Reichswehr Oberstleutnant i.G., später Generalinspekteur der Bundeswehr, engagierte sich von Anfang an in der neuen Bundeswehr für die Einbindung des Soldaten in die Gesellschaft und den demokratischen Staat.

Wahrscheinlich war es diese grundlegende und aufwühlende Diskussion um die Wiederbewaffnung, die die Voraussetzung dafür schuf, dass das Organisieren des Militärischen im Rahmen der Staatsorganisation und nicht wie bisher daneben oder dagegen stattfinden konnte.

Tief saß die Befürchtung im deutschen Volk, dass sich die geballte Machtkonzentration einer neuen deutschen Armee zu einem Staat im Staate, losgelöst von parlamentarischer Kontrolle und Einflußnahme, entwickeln könnte.
Die künftige deutsche Armee sollte in den demokratischen Rechtsstaat eingebaut werden, auch um das Primat der Politik zu sichern. Diese Überzeugung war noch nicht die Geburtsstunde des Wehrbeauftragten – nein – verschiedene Wege wurden diskutiert, um das Primat der Politik zu sichern – auch die Einführung eines speziellen Misstrauensvotums gegen den Verteidigungsminister. Daraus ist dann nichts geworden, wohl auch deswegen, um politischer Destruktion einen Riegel vorzuschieben.
Der Verteidigungsminister sollte sich zu allen Zeiten auch um das Vertrauen der jeweiligen parlamentarischen Minderheit bemühen müssen, eine Regierungsarmee - frei zur Verfügung der Exekutive - verhindert werden.
Das war der Beginn der deutschen Parlamentsarmee.
Neben dem Haushaltsausschuss, der für die Gewährung der Mittel zuständig ist, schuf das Parlament eine zusätzliche kontrollierende Institution, den Verteidigungsausschuss.
Die Entscheidung für die Parlamentsarmee war auch die Geburtsstunde des Wehrbeauftragten, eine Anleihe aus der schwedischen Verfassungstradition.
Diese neue Institution des Parlaments wurzelt in der deutschen Verfassung direkt (Artikel 45 b Grundgesetz).
Damit wird dem Amt und dem jeweiligen Amtsinhaber politische Legitimität ohnegleichen verliehen.

Was ist nun Aufgabe des Wehrbeauftragten?
Er ist Hilfsorgan des Parlaments bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle, ihm obliegt der Schutz der Grundrechte und die Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung und er ist Petitionsinstanz – so sagen es das Grundgesetz und das Wehrbeauftragtengesetz.

Der Wehrbeauftragte soll in die Bundeswehr hinein wirken, damit Demokratie nicht am Kasernentor endet. Intention des Artikel 45 b Grundgesetz ist auch, dass der Soldat mehr als ein bloßer Befehlsempfänger und Befehlsvollstrecker ist. Er soll mitdenkender Träger von Rechten und Pflichten sein und kein Söldner.

Es ist richtig - der Wehrbeauftragte ist kein
Oberverteidigungsminister, schon gar nicht eine über dem Parlament schwebende Institution: er ist Beauftragter des Parlaments im Rahmen eines genau definierten Aufgabenfeldes. Aus der Berichterstattung des Wehrbeauftragten über Mängel kann das Parlament Schlüsse ziehen und für Veränderungen sorgen. Der Wehrbeauftragte selbst kann das nicht. Er entscheidet eben nicht in der Sache selbst anstelle von Parlament und Regierung. Er ist kein Entscheider, aber Hinweisgeber, und dies ohne Einschränkung und mit großer politischer Legitimation.

Am Anfang war auch streitig, ob der Wehrbeauftragte in Fragen der Fürsorge und der sozialen Betreuung der Soldaten überhaupt zuständig sei: mehr und mehr wurde der Wehrbeauftragte schon in den Anfängen damit befasst. Das Thema ist geklärt. Der Wehrbeauftragte ist dafür zuständig, weil Fürsorge nach unserem Verständnis ein wichtiges Führungsmittel, ein Element der Inneren Führung ist. Das ist seit langem gesicherte Überzeugung.

Der quantitative Überhang der Fragen aus dem Bereich Fürsorge und Soziales hat übrigens auch einen ganz praktischen Hintergrund; die Soldaten interessiert Handfestes: ihr Versicherungsschutz, ihr berufliches Fortkommen, die Bearbeitung von Anträgen durch die langsamen Mühlen der Bürokratie, das Verhalten von Vorgesetzten, ihr nächster Standort oder die Kostenübernahme bei Fahrten zum Arzt. Das interessiert die Soldaten: Handfestes, nicht Abstraktes. Kurz gesagt: Der Wehrbeauftragte ist eben auch Petitionsinstanz und damit Kummerkasten für die Soldaten.

Von Anfang an bestimmend für die Institution des Wehrbeauftragten ist die unmittelbare Zuordnung zum Parlament.
Der Bundestag wählt einen Wehrbeauftragten; zur Wahl des Wehrbeauftragten wird die Kanzlermehrheit gebraucht.
Beides - die institutionelle Garantie im Grundgesetz und der Wahlmodus - verleihen dem Amt solide Legitimation, die der Wehrbeauftragte auch braucht.

Politische Autorität dieses Ausmaßes muss vom gesamten Parlament getragen werden. Deshalb ist der Wehrbeauftragte dem Bundestag als Ganzem verpflichtet und muss sein Mandat niederlegen, wenn er zuvor Abgeordneter war.
Die Amtszeit des Wehrbeauftragten beträgt fünf Jahre. Dies macht ihn von Regierungsmehrheiten unabhängig. Außerdem ist er vom Parlament grundsätzlich weisungsfrei, von Ausnahmen abgesehen. Dies verleiht ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Wirkfähigkeit.

Aus der gesetzlich unterfütterten Erstzuständigkeit des Verteidigungsausschusses abzuleiten, die Tätigkeit des Wehrbeauftragten könne über Mehrheitsentscheidungen jederzeit lahmgelegt werden, wäre falsch. Noch weniger richtig wäre der Schluss, dass der Wehrbeauftragte in der Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle jeweils vom Mehrheitswillen des Parlaments abhinge. Gewiss ist es unbestreitbar, dass das Parlament sich generell über seine Mehrheit definiert und begreift.

Auf Art und Weise der kontrollierenden Tätigkeit des Wehrbeauftragten hat das so gut wie keine Auswirkung. Ganz im Gegenteil. Weil der Wehrbeauftragte jährlich in seinem diesbezüglichen Rechenschaftsbericht - aber auch bei anderen Gelegenheiten - regelmäßig überwiegend über Mängel berichten muss, geht das eher zu Lasten der Mehrheit als der Minderheit im Parlament. Daraus folgt, dass der Wehrbeauftragte der Natur der Sache nach eher mit der Mehrheit aneinander geraten kann. Was auch immer wieder geschehen ist und immer wieder geschehen wird. Nie haben daraus die bisherigen Amtsinhaber die Konsequenz der Gefügigkeit gegenüber der Mehrheit abgeleitet, obwohl sie überwiegend dieser Mehrheit parteipolitisch verbunden waren.

Das heißt: Den Regierungsparteien, aus deren Reihen er oftmals hervorgegangen ist, kann er berechtigte Kritik nicht ersparen, aber auch nicht auf jeden Zug der Opposition aufspringen. Auch diese Ambivalenz prägt das Amt.

auf der anderen Seite wurde und wird die Institution durch den Umgang mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung beeinflußt.
Heute ist das Verhältnis auf der Arbeitsebene umfassend durch den Erlass "Truppe und Wehrbeauftragter" geregelt, auf Leitungsebene durch Begegnungen unterschiedlicher Art geprägt.
Meine Mitarbeiter und ich haben im vergangenen Jahr 62 Truppenbesuche unternommen, haben an 85 Tagungen und Gesprächsrunden teilgenommen, zahlreiche Vorträge gehalten, Anregungen von Bürgern aus der Öffentlichkeit aufgenommen und über 6.000 Eingaben bearbeitet. Das alles kann ich nicht selbst und alleine bearbeiten; meine Dienststelle umfasst insgesamt 49 Mitarbeiter.

Politik wird im Parlament und von der Regierung gemacht; sie treffen alle Weichenstellungen auch für die Bundeswehr – so oder so. Im Parlament und durch die Regierung wird beispielsweise über Zweck- und Rechtmäßigkeit von Einsätzen und die Beteiligung der Bundeswehr daran, über Größe und Ausrichtung der Armee oder deren finanzielle Ausstattung entschieden. Das ist nicht die Stunde des Wehrbeauftragten. Da aber viele politische Entscheidungen sich auch auf Soldaten auswirken und diese sich dann auch mit Eingaben an den Wehrbeauftragten wenden können und dies auch tun, wird der Wehrbeauftragte dann doch wieder befasst und auch zuständig. Gleichgültig, ob es sich dabei um Fragen der Rechtssicherheit im Einsatz, um Aspekte der Umstrukturierung und eine damit verbundene Schließung von Standorten oder die Einführung von neuen Laufbahnen oder um ganz persönliche Angelegenheiten handelt.

Auch mit dem vor 16 Jahren ganz großen Thema, der Vereinigung von Bundeswehr und Nationaler Volksarmee, ist der Wehrbeauftragte befasst worden, bis in die heutige Zeit. Natürlich kann er politische Entscheidungen nicht ändern.
Wohl aber kann er denen, die es angeht, Befunde liefern, die eine politische Entscheidung beeinflussen und auch verändern können. Dafür kann und muss der Wehrbeauftragte um Gehör bitten - auch mit deutlichen Worten. Das ist immer Praxis gewesen und wird auch künftig nicht anders sein – und es führt auch zu befriedigenden Ergebnissen.

Der Wehrbeauftragte muss zur „Inneren Führung“, dem deutschen militärischen Führungsprinzip, einige Bemerkungen machen dürfen. Es ist ja auch sein Feld, wie es das Gesetz statuiert. Nun denn: Die Führungsphilosophie der Inneren Führung betraf zunächst eine reine Verteidigungsarmee. Das bedeutet aber nicht das Ende dieser Führungsphilosophie, wenn die Armee diesen Bezugspunkt – der Landesverteidigung – verliert oder abschwächt und diese Armee mehr und mehr zur Einsatzarmee wird.
Das Gegenteil ist richtig. Gerade im Einsatz hat sich diese Führungsphilosophie bewährt. Mit sehr konkreten Auswirkungen. Das heißt: die Soldaten, ob auf dem Balkan, in Afghanistan oder in Afrika im Einsatz, müssen wissen und verstehen, welchem Zweck dieser Einsatz dient. Sie müssen über politische Bildung darauf vorbereitet sein, die sicherheitspolitischen Interessen des eigenen Staates zu verstehen.
Natürlich müssen sie herausragend militärfachlich qualifiziert sein; aber sie müssen auch die Ursachen für die Konflikte kennen, zu deren Beilegung die Bundeswehr beitragen soll. Unter wechselnden Einsatzbedingungen muss der jeweilige Einsatz erledigt werden können. Das geht nur über Mitmachen und nicht durch Geschehenlassen. Nicht zu vergessen: Einsatz hat für die Soldaten auch sehr konkrete Konsequenzen. Heißt: Im Einsatz wird die Gefahr für Leib und Leben des Soldaten wahrscheinlicher. Monatelange Trennungen von der Familie haben auch Folgen und werden damit auch zum Aufgabenfeld für Innere Führung.
Und auch dies gehört zur Inneren Führung: Vorgesetzte müssen in der Lage sein, die Notwendigkeit von Einsätzen vor ihren Soldaten – Kopf gegen Kopf – zu erklären und argumentativ zu vertreten und diese Einsätze nicht einfach zu befehlen.

Innere Führung bedeutet auch dies: die Fähigkeit, Konfliktparteien nicht als persönliche Gegner, sondern als zusammenzuführende Parteien zu begreifen. Und auch dies: moralisch integres Auftreten. Und schließlich: immer ist auch der Soldat im Einsatz Vertreter seines Landes.

Die Bundeswehr ist heute eine Armee im demokratisch verfassten Staat und nicht eine Institution daneben.
Daß dies gelungen ist, ist nicht Verdienst des Wehrbeauftragten allein: Nein - zwei wichtige Aspekte gilt es in diesem Zusammenhang zu erwähnen, auch weil sie im internationalen Vergleich in dieser Ausprägung eine Besonderheit der deutschen Streitkräfte darstellen. Deutschen Soldaten stehen per Gesetz umfangreiche Beteiligungsrechte in vielen Bereichen der Organisation des Dienstes und der Personalentwicklung zu, durch so genannte Vertrauenspersonen.

Diese Rechte werden von den Vertrauenspersonen, die von den Soldaten gewählt wurden, mittels Anhörung, Unterbreitung von Vorschlägen oder Mitbestimmung wahrgenommen. So werden die Vertrauenspersonen beteiligt, wenn es um Fragen des Dienstplanes, der Wach- und Bereitschaftsdienste, der Beförderung, der Verleihung von Anerkennungen oder der Verhängung von Strafen geht.

Und - auch dies gilt es zu erwähnen - deutsche Soldaten besitzen das in der Verfassung verankerte Recht der Vereinigungsfreiheit und haben dieses in beeindruckender Weise genutzt. Die Interessenvertretung der Soldaten, der Bundeswehrverband, ist heute eine über 230.000 Mitglieder zählende Vereinigung. Der Bundeswehrverband vertritt die Interessen der Soldaten auf Bundes- und kommunaler Ebene in allen politischen, sozialen oder ideellen Belangen. So ist er unter anderem Verhandlungspartner der Regierung bei Vorbereitung grundsätzlicher Fragen auf dem Gebiet des Dienst- und Sozialrechts der Soldaten ebenso wie bei Fragen der Besoldung. Der Verband ist demokratisch organisiert und unabhängig von Parteien und Regierung.

Wir sind überzeugt:
Das Militärische und das Demokratische können miteinander verfugt werden.
Die Skeptiker im Inland wie im Ausland sind durch das Beispiel der Bundeswehr widerlegt worden: die Armee in der Demokratie ist möglich und nicht etwa Ausdruck idealistischer Schwärmerei.

Die Führungsphilosophie der Deutschen, die Innere Führung, hat sich auch im Ernstfall, dem Einsatz nämlich, bewährt.
Es kommt nicht von ungefähr, dass gerade deutsche Soldaten im Einsatz bei der einheimischen Bevölkerung so hoch angesehen sind. Ich habe mich selbst davon überzeugen können. Und das nicht trotz, sondern wegen des Leitbildes des Staatsbürgers in Uniform, und das nicht trotz, sondern wegen des Führungsprinzips der Inneren Führung. Darüber wacht das Parlament, darüber wacht die Regierung, darüber wacht die Bundeswehr selbst und nicht zuletzt der Wehrbeauftragte im Auftrag des Parlaments. Was den Wehrbeauftragten betrifft, so wird das auch künftig so sein, unabhängig von der Person des Amtsinhabers. Die Institution ist gegen wetterwendischen Zeitgeist gewappnet. Sie ist seit über 40 Jahren mit Artikel 45 b Grundgesetz in der Verfassung verankert.
Das zählt – nicht nur deswegen, weil die Verfassung nur mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden kann.
 
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